Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Campingast und der Hatten Freizeit GmbH. Diese Bedingungen werden mit Auftragserteilung vom Campinggast ausdrücklich anerkannt.
Die vertraglichen Leistungen des Campingplatzes werden aufgrund der vorliegenden jeweils gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Campingplatz Hatten Vertragsbestandteil.

1.Angebot:
Die Erstellung eines Angebotes ist unverbindlich und kostenlos, dieses erfolgt in der Regel per eMail oder telefonisch.

Eine Preisliste ist unter http://www.fzz-hatten.de/index.php/preise zu finden.

2.Anfragen/ Reservierungen:
Anfrage bzw.Reservierungen können auf unserer Homepage unter: http://www.fzz-hatten.de/index.php/campingplatz/buchungsanfrage, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, telefonisch unter 04482-677 oder während der Rezeptionsöffnungszeiten, persönlich, vor Ort vorgenommen werden.

Eine verbindliche Reservierung kommt erst mit Eingang einer schriftlichen Buchungsbestätigung ( per E-Mail oder per Post) unsererseits zustande und ist für beide Vertragspartner bindend.

Allgemein gilt, dass kein Dauerwohnen erlaubt ist. Eine Erstanmeldung des Wohnsitzes sowie die Anmeldung als Nebenwohnsitz ist zu unterlassen. Der Platz ist als Ferien-/Wochenendplatz zu nutzen, nicht zum Wohnen.



3.Buchungsbestätigung/ Anzahlung:

Der Campinggast erhält ein Angebot und wird gebeten dieses umgehend auf Richtigkeit zu prüfen. Wenn dieses zutrifft erhält der Gast eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung über seine Reservierung.

Nun wird eine Anzahlung in Höhe mind. 20% des kompletten Reisepreises innerhalb von 14Tagen zur Überweisung fällig. Der verbleibende Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt zu begleichen. Es gilt der Tag des Zahlungseinganges. Bei Buchungen von weniger als 30 Tage vor Reisebeginn oder unter 7 Tagen Übernachtungen wird der gesamte Reisepreis sofort mit Zugang der Buchungsbestätigung/ Zahlungsaufforderung fällig.Bei Überweisungen von Zahlungen, sind unbedingt Buchungsnummer, Name und Stellplatznummer als Verwendungszweck anzugeben. Gebündelte Zahlungen sind nicht erwünscht und werden zurücküberwiesen und die Buchung storniert.Dies gilt auch für nicht zu ordbare Zahlungen.Geht zum angegebenen Termin keine An.-bzw. Zahlung ein, behalten wir uns das Versenden einer Zahlungserinnerung und das Recht der kostenpflichtigen Stornierung vor.

Bei spontanen Anreisen bzw. Buchungen die am selben Tag vor Ort getätigt werden, wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.Der Campinggast ist verpflichtet, sofort über eine abweichende oder spätere Anreise zu unterrichten.

4.Reisegrupppen:
Gruppen, von mindestens 5 Personen, werden nur nach Voranmeldung angenommen. Grundsätzlich hat bei einer Gruppe, ein von der Gruppe bevollmächtigter, verantwortlicher Ansprechpartner, vor Ort der Campingplatzverwaltung zur Verfügung zu stehen. Vorauszahlung der Buchung, siehe Pkt. 14

5.Jugendliche:
Aufenthalte von Jugendlichen unter 16 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Gruppenleiters mit amtlchen Ausweis/Nachweis gestattet. Bei Jugendlichen ( 16 - 17 Jahren) genügt die schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten des jeweiligen Jugendlichen.  Die Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Dokumentes der Eltern ist in aktueller und schriftlicher Form erforderlich.

6.Anreise und Abreise:
Als Miettag gilt die Zeit von 15.00 Uhr bis 11.00 Uhr des folgenden Tages. Der Stellplatz kann am ersten Tag der Mietzeit ab 15.00 Uhr belegt werden. Er ist am Tage des Mietzeitendes bis 11.00 Uhr zu räumen und in sauberem Zustand zu verlassen. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe am Tage des vereinbarten Mietendes bis 11.00 Uhr, können wir nach unserer Wahl den Preis für einen zusätzlichen Miettag erheben, die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Rechte bleibt vorbehalten. Nach Absprache mit der Campingplatzverwaltung kann unter Zahlung eines Aufpreises eine spätere Abreisegenehmigung erteilt werden, wenn dies belegungstechnisch möglich ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ferienhäuser und Tipizelte.
Anreisen vor 15 Uhr, sind ebenfalls mit der Campingplatzverwaltung rechtzeitig zu klären, hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Ein Kostenaufschlag kann erhoben werden.

7.Platznutzung:
Der zugewiesene Stell- oder Zeltplatz darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet hat und darf nur mit einem PKW befahren werden. Für die angemeldeten Personen haftet der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, persönlich und für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben. Erlaubt ist es Hunde auf den Camingplatz mitzunehmen, wenn sie an der Leine geführt werden. ( seperate Stellplätze für Hundebesitzer). Katzen oder andere Tiere sind bei uns nicht gestattet.

8.Rückgabe:
Der Standplatz ist am Abreisetag ordnungsgemäß und gereinigt zurückzugeben. Wir sind berechtigt, bei Schäden die zur Behebung erforderlichen Beträge zu verlangen.

9.Aufstellen von Wohnwagen und Zelten:
Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten kann von uns einheitlich geregelt werden, um Belangen der Sicherheit und Ordnung Rechnung zu tragen. Den Weisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Wir behalten uns vor und sind berechtigt, dem Mieter einen anderen Standplatz zuzuweisen, wenn dies aus erheblichen Gründen (z.B. Brandschutz, Sicherheitsabstände) oder aus technischen Gründen notwendig ist. Die Umlegung muss jedoch für den Mieter zumutbar sein.

10.Mietgegenstand:
Jeder Mieter und Mitreisende ist verpflichtet, alle Räumlichkeiten, Mietobjekte, Inventar und den gemieteten Standplatz sowie das Eigentum der anderen Campingplatznutzer pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die er, seine Mitreisenden oder Besucher verursacht haben, uns zu melden und zu ersetzen.

11.Besucher:
Die Nutzung des Standplatzes ist nur dem Mieter und seinen im Vertrag namentlich benannten Mitreisenden gestattet. Tages.-und Übernachtungsgäste sind willkommen , sind aber vor dem Betreten der Anlage in der Rezeption anzumelden. Der Mieter hat für die Besucher ein gesondertes Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Preisliste zu entnehmen ist. Die Entrichtung dieses Entgelt berechtigt nicht zum ermäßigten Eintritt in das Freibad.

12.Ruhezeiten:
In der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist Ruhezeit. Eine An- bzw. Abreise ist innerhalb dieser Zeiten nicht möglich.

13.Anzeigepflichten:
Bei bestehenden Mängeln ist der Campinggast verpflichtet, der Campingplatzverwaltung den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, stehen dem Campinggast keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu.

14. Leistungen, Preise, Zahlung:
Die Hatten Freizeit GmbH ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese Leistung vereinbarten Preise zu zahlen.
Eine vollständige Begleichung des gesamten Reisepreises ist bei Buchung von Ferienhäuser, Tipizelten und der Gruppenreservierungen bis 8 Wochen vor Anreisedatum, per Banküberweisung, vollständig und ohne Abzug zu begleichen. Eventuelle Zustzleistungen, während des Aufenthalts, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die aktuelle Preisliste ist unter http://www.fzz-hatten.de/index.php/preise zu finden.
Mit dem Betreten des Campingplatzes akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste, die sich im Aushang neben der Rezeption befindet. Die Zahlung kann mit Bargeld, EC-Karte mit PIN oder Kreditkarte erfolgen.

15. Rücktritt des Auftragnehmers vom Vertrag:
Die Hatten Freizeit GmbH ist berechtigt aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B, über die Identität des Auftraggebers oder den Zweck der Veranstaltung, gebucht werden.

16. Rücktritt des Auftraggebers:

Sollte es dem Campinggast unmöglich sein die gebuchte Reise anzutreten muss dies schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns per E-Mail oder Post. Es gelten die nachstehenden Staffeln sowie Stornogebühr als Ausfallentschädigung gemäß der von –fristen und Prozentsätzen:


* Stornostufe 1:    90 Tage bis 30 Tage vor Anreise: Stornogebühr 0.00€

* Stornostufe 2:    29 Tage bis 15 Tage vor Anreise:  Stornogebühr 20% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises

* Stornostufe 3:    14 Tage bis 4 Tage vor Anreise:  Stornogebühr 50% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises

* Stornostufe 4 :    3 Tage und weniger vor Anreise:  Stornogebühr 100% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises

Bei  einer späteren Stornierung, vorzeitiger Abreise oder tritt der Campinggast seine Reise ohne uns davon in Kenntnis zu setzen nicht an, behalten wir unseren vollen Anspruch auf den Buchungspreis ( 100% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises )

Bei einer Coronainfektion ist die Vorlage eines PCR Testes Pflicht um somit die Reservierung kostenfrei zu stornieren. PCR und Kopie des Ausweises sind vorzulegen.

17. Reiserücktrittsabsicherung:
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsabsicherung. Die Absicherung ist gültig vom Zeitpunkt der Buchung bis zur Abreise. Sie tritt in Kraft, wenn eine oder mehrere angemeldete Personen aus bestimmten Gründen nicht reisen können. Ihr Versicherungsmakler kann hierzu Auskunft geben.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

18.Kündigung:
Der Campingplatz Hatten ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig gegen die Campingplatzordnung verstößt, andere gefährdet, nachhaltige Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.

19.Haftung:
Der Campingplatz Hatten haftet ausschließlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte sowie für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen oder Geräte – auch außer Betrieb genommene – und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzes. Insbesondere ist keine Haftung des Campingplatzes gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen.
Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

20. Freibadnutzung:
Das Baden im Freibad kann von jedem Campinggast ( kein Besucher ) ermäßigt angeboten werden,wenn mindestens eine Übernachtung gebucht wurde und erfolgt auf eigene Gefahr. Der ermäßigte Eintritt ist nur mit einer Gastkarte möglich, welche von der Campingplatzverwaltung ausgegeben wird. Die Gastkarten sind nicht übertragbar auf andere Personen. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen ersatzlosen Sperrung aller Karten. Bei Beendigung können die Gastkarten an die Campingplatzverwaltung zurückgegeben werden.

21. Campingplatzordnung:
Die Campingplatzordnung, welche an der Rezeption aushängt und auf Wunsch auch ausgehändigt wird, ist für alle Campinggäste verbindlich. Aus wichtigem Grunde, so z. B. bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Platzordnung, sind wir zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Hunde sind bei uns an der Leine und auf unseren extra dafür bestimmten Hundplätzen, herzlich willkommen.

22. Parken:
Die Fahrzeuge der Besucher und eigene Zweitfahrzeuge sind außerhalb des Campingplatzgeländes beim Freibad zu parken. Das Abstellen und Parken auf freien Plätzen oder Wiesen innerhalb des Campingplatzgeländes wird untersagt. Jeder Campinggast erhält eine PKW Karte bei Anreise. Diese PKW Karte ist nicht übertragbar und wird bei Missbrauch sofort gesperrt.

23. Schlussbestimmungen:
Der Gerichtsstand ist Oldenburg.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmngen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimung tritt eine wirksame Bestimmung, die den AGB und den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. In gleicher Weise ist bei Regelungslücken zu verfahren.
Die Vertragssprache ist Deutsch.

24. Alternative Streitbeilegung:
24.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr .Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
24.2. Die Hatten Freizeit GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

Stand der AGB 01.05.2022